Auf- und Abbau

Aufbau 2012

AufbaubeginnMontag, 23. Januar 2012
AufbauendeDienstag, 31. Januar 201218:00 Uhr

In allen Hallen kann jeweils ab 7:00 Uhr gearbeitet werden. Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig 200,00 EUR pro Tag) muss bis 16. Dezember 2011 schriftlich beantragt werden und ist nicht in allen Hallen möglich. Siehe Service-Formular A26.

Während des Aufbaus kann täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr gearbeitet werden. Am Sonntag, 29. Januar 2012 und Montag, 30. Januar 2012 sind die Hallen bis 22:00 Uhr geöffnet. Am Dienstag, 31. Januar 2012 kann bis 18:00 Uhr gearbeitet werden.

Genehmigungen für eine Verlängerung der genannten Aufbauzeiten sind nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von besonderen Gründen möglich. Sie müssen bei der Messeleitung in schriftlicher Form eingeholt werden und sind kostenpflichtig.

Abbau 2012

AbbaubeginnMontag, 6. Februar 201217:00 Uhr
AbbauendeDonnerstag, 9. Februar 201219:00 Uhr

Während der Abbautage sind die Hallen täglich von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die Endreinigung der Ausstellungshallen vor Messebeginn am Dienstag, 31. Januar 2012 ab 18:00 Uhr erfolgt. Kartons, Verpackungs- oder Dekorationsmaterial usw., die sich in den Gängen befinden, werden als Müll betrachtet und entfernt. Wir müssen dringend darum bitten, ab diesem Zeitpunkt nach dem Passieren der Putzkolonnen die Gänge sauber zu halten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Teilnahmebedingungen 2012, Punkt 13 (Standzuteilung), Punkt 15 (Standgestaltung) und Punkt 16 (Auf- und Abbau).

Die Belieferung der Hallen über den Innenhof des Messezentrums ist nicht möglich. Sie muss ausschließlich über die Ladehöfe bzw. über die Hallentore erfolgen, die zum Ladehof führen. Bitte beachten Sie Informationsblatt i7. Gabelstapler können von den Firmen Schenker Deutschland AG und Kühne & Nagel AG & Co. KG gestellt werden, siehe hierzu Sevice-Formular A13.  Der Einsatz von firmeneigenen Gabelstaplern ist nicht gestattet.

Messedauer: 1. bis 6. Februar 2012

Öffnungszeiten

Die Messe ist täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, am letzten Messetag nur bis 17:00 Uhr. Aussteller haben täglich ab 8:15 Uhr Zutritt. Die Stände müssen von den Ausstellern bis spätestens 8:45 Uhr besetzt werden. Aufenthalt in den Hallen und im Freigelände während der Messe aus Sicherheitsgründen bis maximal 19:00 Uhr.

Auf- und Abbauausweise

Als Zutrittsberechtigung zum Messegelände und zu den Hallen sind während der Auf- und Abbauphase Ausweise erforderlich.

Aus Sicherheitsgründen werden wir während der Auf- und Abbauzeiten nur denjenigen Personen Zutritt auf das Messegelände gewähren, die in Besitz eines von uns ausgegebenen Auf- und Abbauausweises sind.

Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes kostenlose Auf-/Abbau-Ausweise. Für eine Standfläche bis 10 qm erhalten Sie zwei kostenlose Auf-/Abbau-Ausweise. Für jede weiteren angefangenen 10 qm geben wir je einen zusätzlichen Ausweis kostenlos aus, jedoch nicht mehr als insgesamt 40 Stück.

Beispiele für Standgrößen
bis 10 qm: 2 kostenlose Auf-/Abbau-Ausweise
11 bis 20 qm: 3 kostenlose Auf-/Abbau-Ausweise
21 bis 30 qm: 4 kostenlose Auf-/Abbau-Ausweise 

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle für Sie während der Auf- und Abbauzeit tätigen Personen über einen solchen Ausweis verfügen und bestellen Sie die dafür notwendigen Ausweise rechtzeitig und in entsprechender Menge.

Auf- sowie Abbauausweise können mit dem Service-Formular A21 angefordert werden und sind kostenlos.

Die Ausweise haben für die Laufzeit der Veranstaltung keine Gültigkeit.

Ausstellerausweise

Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes kostenlose Ausstellerausweise. Für eine Standfläche bis 10 qm erhalten Sie zwei kostenlose Ausstellerausweise. Für jede weiteren angefangenen 10 qm geben wir je einen zusätzlichen Ausweis kostenlos aus, jedoch nicht mehr als insgesamt 40 Stück.

Beispiele für Standgrößen     
bis 10 qm: 2 kostenlose Ausstellerausweise
11 bis 20 qm: 3 kostenlose Ausstellerausweise
21 bis 30 qm: 4 kostenlose Ausstellerausweise

Durch die Aufnahme von Mitausstellern erhöht sich die Zahl der kostenlosen Ausweise nicht. Im Rahmen seiner Mitausstellergebühr erhält allerdings jeder Mitaussteller automatisch zwei kostenlose Ausstellerausweise. Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise können für Berechtigte zum Preis von EUR 21,00 einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erworben werden. Siehe Service-Formular A22.

Ausstellerausweise dürfen nur an die auf dem Stand tätigen Mitarbeiter des Ausstellers vergeben werden.