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Ein Service exklusiv für Journalisten!
Der IPR Council (Intellectual Property Rights Council) zur Spielwarenmesse ist ein Service zum Schutz geistigen Eigentums und dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Beschwerden hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte der Aussteller. Hierbei sollen entsprechende Verletzungen durch ausgestellte und/oder angebotene Produkte anderer Aussteller während der Laufzeit der Messe geklärt werden.
Durch diesen Service will der Messeveranstalter dazu beitragen, dass derartige Streitigkeiten unter den Beteiligten unverzüglich beigelegt werden und der Messeverlauf nicht beeinträchtigt wird.
Die Schiedsstelle des IPR Council ist mit drei kompetenten und erfahrenen Persönlichkeiten unter dem Vorsitz von Herrn Klaus Schicker, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a.D., besetzt.
Hat ein Aussteller begründeten Anlass zur Befürchtung, dass ein anderer Aussteller seine gewerblichen Schutzrechte verletzt, so kann er den IPR Council einschalten. Das Verfahren ist für alle Aussteller freiwillig. Leitet ein Aussteller das Verfahren ein, hat er sich an dessen Bedingungen zu halten.
Beschwerden werden während der Dauer der Spielwarenmesse International Toy Fair Nürnberg täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Messeleitung im NCC West, Ebene 2 entgegengenommen. Die Beschwerde ist schriftlich gemäß dieses Mustervordrucks zu stellen.
Mit dem Antrag sind gültige Registrierungsunterlagen für die behaupteten Schutzrechte, insbesondere Eintragungsurkunden und Verlängerungsnachweise vorzulegen, mit denen die Geltung der Schutzrechte in Deutschland nachgewiesen wird.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum IPR Council...