IPR CouncilIPR Council

IPR Council

Beirat der Spielwarenmesse International Toy Fair 2008

Zur 58.Spielwarenmesse International Toy Fair Nürnberg 2007 wurde vom Veranstalter Spielwarenmesse eG als neuer Service ein Beirat zum Schutz geistigen Eigentums eingeführt, der effektiv dazu beitragen soll, Auseinandersetzungen um die Verletzung gewerblicher Schutzrechte bereits im Vorfeld eines möglichen Rechtstreits beizulegen: Der IPR Council. Dieser kostenfreie Service steht auch für die kommende Spielwarenmesse allen Ausstellern zur Verfügung.

 

1. Was ist der IPR Council?

Der IPR Council (= Intellectual Property Rights Council) zur Spielwarenmesse ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden. Hierbei sollen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten von Ausstellern
durch ausgestellte und/oder angebotene Produkte anderer Aussteller („Exponate“) während der Laufzeit der Messe geklärt werden.

Durch diesen IPR Council will der Messeveranstalter dazu beitragen, dass derartige Streitigkeiten unter den Beteiligten unverzüglich beigelegt werden können und der Messeverlauf nicht beeinträchtigt wird.

WICHTIG: Sie sollten bereits vor der Messe die auf dem Merkblatt (69 KB) aufgeführten vorbereitenden Maßnahmen treffen!

 

2. Die Besetzung des IPR Council

Die Schiedsstelle des IPR Council ist mit 3 kompetenten und erfahrenen Persönlichkeiten unter dem Vorsitz von Herrn Klaus Schicker, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a. D., besetzt.

 

3. Das Verfahren

Das Verfahren ist für alle Aussteller freiwillig. Leitet ein Aussteller das Verfahren ein hat er sich den Bedingungen zu unterwerfen.

Hat ein Aussteller begründeten Anlass zur Befürchtung, dass ein anderer Aussteller seine gewerblichen Schutzrechte verletzt, so kann er den IPR Council anrufen.
Der IPR Council nimmt Beschwerden während der Dauer der Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr entgegen.
Bitte melden Sie Ihre Beschwerde beim Spielwarenmesse-Team / Messeleitung an.

Die Beschwerde ist schriftlich gemäß ausliegenden Mustervordrucken zu stellen.
Mit dem Antrag sind gültige Registrierungsunterlagen für die behaupteten Schutzrechte, insbesondere Eintragungsurkunden und Verlängerungsnachweise vorzulegen, mit denen die Geltung der Schutzrechte in Deutschland nachgewiesen werden.

Der IPR Council fordert sodann den Beschwerdegegner auf, sich an dieser außergerichtlichen Streitbeilegung zu beteiligen und sich deren Bedingungen schriftlich zu unterwerfen. Unterwirft sich der Beschwerdegegner wird ihm
gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, sich zu der Beschwerde zu äußern. Der IPR Council hat dann die Möglichkeit zur Inaugenscheinnahme am Stand des Beschwerdegegners und ist berechtigt, Fotografien des beanstandeten Exponats zu fertigen.

Verweigert der Beschwerdegegner sein Einverständnis mit der außergerichtlichen Streitbeilegung, teilt dies der IPR Council dem Beschwerdeführer und der Messeleitung mit. Eine außergerichtliche Streitbeilegung kommt dann nicht zustande.

 

4. Entscheidungen und Empfehlungen des IPR Council

Der IPR Council prüft die Beschwerde und trifft seine Beurteilungen und Empfehlungen nach Billigkeit.

Ist der IPR Council der Auffassung, dass die Beschwerde begründet ist, empfiehlt er dem Beschwerdegegner die Entfernung des beanstandeten Exponats durch den Beschwerdegegner für die Dauer der Messe und sich gegenüber dem Beschwerdeführer zu verpflichten, das Exponat nicht während der weiteren Dauer der Messe in irgendeiner Weise auszustellen und/oder anzubieten.

Der Beschwerdegegner ist dann verpflichtet, eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, will er etwaige Sanktionen der Spielwarenmesse eG vermeiden.

 

5. Haftungsausschluss

Gemäß den Bedingungen des IPR-Councils werden die Spielwarenmesse eG, die Mitarbeiter der Messeleitung sowie die Mitglieder des IPR-Council von jeder Haftung aus Anlass der Durchführung dieses außergerichtlichen Streitverfahrens
freigestellt.

 

6. Sanktionen

Die Spielwarenmesse eG behält sich das Recht vor, gemäß den Verfahrensbedingungen des IPR-Councils, den Beschwerdegegner im gegebenen Fall von allen weiteren Messen und Veranstaltungen der Spielwarenmesse eG – insbesondere der Internationalen Spielwarenmesse Nürnberg – auszuschließen.

 

7. Sonstiges

Durch dieses außergerichtliche Streitverfahren wird der ordentliche Rechtsweg keinesfalls ausgeschlossen. Die Bestimmungen des IPR-Councils liegen in mehreren Sprachen vor. Bei Unklarheiten in der Auslegung dieser Bestimmungen ist der Text in deutscher Sprache maßgeblich.