Durchbruch bei Heimarbeiter-Vergütung
Mit DVSI informiert 12/2023 berichteten wir, dass die Verhandlungen um Entgelte für Heimarbeiter in die nächste Runde gehen. Im Vorfeld der Sitzung des Heimarbeitsausschusses am 1. März 2023 in München wurde von Seiten der Beschäftigten ein Antrag auf Erhöhung der Entgelte gestellt. In Anlehnung an den Lohn-/Gehaltstarifvertrag für den Bereich der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie vom Oktober 2021 beantragte die Arbeitnehmerseite eine Erhöhung der Entgelte um 4,9% zum 01.02.2023 sowie eine Einmalzahlung i.H.v. EUR 535,00. Eine Laufzeit wurde im Antrag nicht angegeben.
Bei der Sitzung des Heimarbeitsausschusses 1. März 2023 wurde die Auftraggeberseite vertreten durch:
- Dr. Matthias Weigand, Bruder Spielwaren GmbH + Co. KG
- Horst Loquai, Loquai Holzkunst
- Ulrich Brobeil, DVSI
Nach intensiven Diskussionen mit mehrmaligen Verhandlungsunterbrechungen verständigten sich die Vertragspartner auf folgenden Beschluss:
- Die Entgelte in der bindenden Festsetzung von Mindestentgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die mit der Herstellung von Spielwaren, Christbaumschmuck, Festartikeln und verwandten Artikeln (ausgenommen Fest- und Dekorationsartikel aus Papier und Pappe) sowie von Souvenirs in Heimarbeit Beschäftigten werden wie folgt erhöht:
- um 4,9% ab 1. April 2023 und
- um weitere 3,5% ab 1. April 2024.
2. Die Mitglieder des Heimarbeitsausschusses vereinbarten zudem die Aufnahme folgender Punkte in die Niederschrift der Sitzung:
Zwischen den Mitgliedern des Heimarbeitsausschusses besteht Einigkeit, dass ein neuer Antrag auf Erhöhung der Entgelte nicht vor dem 1. Januar 2025 gestellt werden wird.
Für den Fall, dass ein neuer Tarifabschluss im Herbst eine hohe Inflationsausgleichsprämie vorsehen sollte, signalisiert die Auftraggeberseite Gesprächsbereitschaft, ob und inwiefern diese auf in Heimarbeit Beschäftigte übertragen werden könnte. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird in diesem Fall das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um Klärung bitten, unter welchen Voraussetzungen eine derartige Inflationsausgleichsprämie in einer bindenden Festsetzung für Heimarbeiter abgebildet werden kann.
Die Bekanntgabe des Entwurfs der bindenden Festsetzung im Bundesanzeiger wird demnächst erfolgen. Mit Einsprüchen rechnet der DVSI nicht.
Der Beschluss ist angesichts bisheriger Tarifabschlüsse in den letzten Wochen und Monaten als Erfolg zu verbuchen. Sowohl eine Einmalzahlung als auch eine rückwirkende Entgelterhöhung konnte vermieden werden.
Bei Fragen steht DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil zur Verfügung. Fon: 0174-3366069; E: brobeil@dvsi.de