DVSI informiert: Normen sollten in der EU frei verfügbar sein
In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof bekräftige die Generalanwältin Laila Medina ihre Überzeugung, dass harmonisierte Normen Teil des EU-Rechts sind und nicht urheberrechtlich geschützt werden sollten. Die Erklärung erfolgte, nachdem zwei gemeinnützige Organisationen eine Entscheidung der Europäischen Kommission angefochten hatten, die ihnen den freien Zugang zu vier Normen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Spielzeug verweigerte. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs wird noch in diesem Jahr erwartet. Der Gerichtshof folgt oft den Schlussanträgen der Generalanwaltschaft.