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DVSI informiert: Normen sollten in der EU frei verfügbar sein

In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof bekräftige die Generalanwältin Laila Medina ihre Überzeugung, dass harmonisierte Normen Teil des EU-Rechts sind und nicht urheberrechtlich geschützt werden sollten. Die Erklärung erfolgte, nachdem zwei gemeinnützige Orga­nisationen eine Entscheidung der Europäischen Kommission angefochten hatten, die ihnen den freien Zugang zu vier Normen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Spielzeug verweigerte. Das end­gültige Urteil des Gerichtshofs wird noch in diesem Jahr erwartet. Der Gerichtshof folgt oft den Schluss­anträgen der Generalanwaltschaft.

 

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