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EU-Kommission: Plan zur Förderung nachhaltiger Produkte

Die Europäische Kommission hat einen Arbeitsplan 2025-2030 für die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte und die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung erarbeitet.

Der Plan enthält eine Liste von Produkten, denen bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen und der Energieverbrauchskennzeichnung in den nächsten fünf Jahren Vorrang eingeräumt werden sollte. Dies wird im Einklang mit dem Clean Industrial Deal und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit nachhaltige, reparierbare, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte in ganz Europa fördern.

Stärkung des Binnenmarkts

Harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene stärken den Binnenmarkt, verhindern Handelshemmnisse, schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen, verringern den Verwaltungsaufwand und stärken die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten.

Darüber hinaus wird die Kommission horizontale Maßnahmen in Bezug auf die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten wie Unterhaltungselektronik und kleinen Haushaltsgeräten einführen. Dazu gehören die Einführung eines Reparierbarkeits-Scores für Produkte mit dem größten Potenzial sowie Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen betreffen zwei Elemente:

  • Produktleistung, wie Mindesthaltbarkeit, Mindestenergie- und Ressourceneffizienz, Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Mindestrecyclinganteil;
  • und/oder Produktinformationen, einschließlich wichtiger Produktmerkmale wie des CO2-Fußabdrucks und des ökologischen Fußabdrucks der Produkte. Die Produktinformationen werden hauptsächlich über den digitalen Produktpass oder – bei Produkten mit Energieetiketten – über das Europäische Produktregister für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)zur Verfügung gestellt.

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