Marke Gamescom: Verband mahnt Website-Betreiber ab
Im Vor- und Umfeld der Gamescom 2023 geht der Branchenverband Game abermals juristisch gegen Markenrechtsverletzungen vor.
Wenn eine große Elektronikmarktkette in TV-Spots wolkig mit „Highlights zum Gaming-Event des Jahres in Köln“ wirbt, weiß jeder, was gemeint ist – nämlich die Gamescom. Sie, deren Name nicht genannt werden darf, ist eine eingetragene Marke des Verbands der deutschen Games-Branche e. V., kurz: Game.
Nur zahlende Aussteller und Partner dürfen diese Wort- und Bild-Marke in ihrer Kommunikation nutzen – analog zur FIFA Fußballweltmeisterschaft oder zum Superbowl. Wo das nicht der Fall ist, müssen die Werbetexter kreative, rechtlich geschmeidige Lösungen finden.
Die Marke Gamescom (Eigenschreibweise: gamescom) wurde bereits 2010 für eine ganze Reihe sogenannter Nizza-Klassen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und umfasst neben der Organisation von Messen, Konferenzen und Veranstaltungen mittlerweile auch „Dienstleistungen eines Campingplatzes“, Bekleidung, Spielwaren, Bücher, Zeitschriften, Schlüsselbänder, Gewinnerpokale, Regen- und Sonnenschirme, Backschüsseln, Gaming-Stühle und Dutzende weiterer Produkte und Services.
Aus diesem Umstand leiten sich Rechte ab, die eine Berliner Kanzlei regelmäßig namens des Verbands durchsetzt. Nicht zum ersten Mal wurden vor wenigen Wochen Abmahnungen verschickt – diesmal an Website-Betreiber, die seit vielen Jahren Informationen über die Kölner Videospiele-Messe zusammentragen und in der Domain den Begriff ‚Gamescom‘ einsetzen.
Der Verband hat die Verantwortlichen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert – vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Die damit einhergehenden Anwaltskosten ergeben sich aus dem angesetzten Streitwert in Höhe von 100.000 Euro und belaufen sich auf knapp 3.000 Euro – hinzu kommen die Kosten für die eigene Rechtsvertretung.
Bemerkenswert: Anstelle einer sanften ‚Vorwarnung‘ wurde sofort die juristische Kavallerie losgeschickt. Den Betreibern blieb nur eine (branchenüblich) „sehr kurze Frist“, um einen spezialisierten Fachanwalt zu finden. Die überraschende Abmahnung hat sich in der Szene rasch herumgesprochen: Über Nacht wurden eine ganze Reihe von Social-Media-Kanälen umbenannt, Domains abgeklemmt und hektisch neue Logos entworfen.