SAZ: Offener Brief an Kulturstaatsministerin Claudia Roth
Die Spiele-Autoren-Zunft setzt sich als Interessen- und Berufsverband seit langem dafür ein, dass analoge Spiele als Kulturgut und gleichberechtigte Medienwerke anerkannt werden. In einem offenen Brief bittet die SAZ Kulturstaatsministerin Claudia Roth, sich bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) für eine angemessene Klassifizierung von analogen Spielen einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
wir, der Interessen- und Berufsverband der Spieleautor*innen, hadern mit dem absolut unzeitgemäßen Kulturverständnis der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). So bezeichnet die DNB in ihren Sammelrichtlinien unter 2.1.1.9 analoge Spiele bzw. Brettspiele als „Akzidenzen, die lediglich dem privaten, häuslichen oder geselligen Leben dienen“ ... und daher nicht zu sammeln seien. Unter Akzidenzen versteht man verlagsfreie Gelegenheitsdrucksachen wie Prospekte, Eintrittskarten, Speisekarten etc. – eine absolut abwertende Klassifizierung eines der ältesten Kulturgüter dieser Welt, das allein in Deutschland von fast 200 Spieleverlagen gepflegt wird. Über den DNB-Verwaltungsrat und den von ihnen verantworteten Etat der DNB haben Sie und Ihr Amt wesentlichen Einfluss auf diese Institution.
Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Abwertung von analogen Spielen durch die Deutsche Nationalbibliothek endlich beendet wird!
Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) setzt sich seit langem dafür ein, dass analoge Spiele auch in den Sammlungsbestand und Katalog der DNB aufgenommen werden – ersatzweise in ein gleichermaßen gefördertes Spielearchiv. Damit sollen diese Medienwerke gesammelt, inventarisiert und bewahrt sowie für die Allgemeinheit und Forschung nutzbar gemacht werden. Dieses Kulturgut mit seinen die kognitiven, sozialen sowie Demokratie fördernden Fähigkeiten benötigt endlich die Anerkennung, die seiner gesellschaftlichen Bedeutungentspricht!
Außerdem kann der Rechtsanspruch auf die Bibliothekstantieme für die Urheber und Verlage von analogen Spielen nach §§ 27 und 63.a (3) UrhG nur gewährleistet werden, wenn analoge Spiele umfassend in öffentlich anerkannten Datenbank erfasst sind. Dies ist mangels fehlender Pflichtabgabe an ein festzulegendes Archiv und einer daraus resultierender Datengrundlage derzeit nur zu einem sehr geringen Prozentsatz der Fall. Gleichzeitig haben sich die Ausleihen in Öffentlichen Bibliotheken von 2020 bis 2024 auf über fünf Millionen Spiele verdoppelt. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für eine Gleichstellung der Autor*innen und Verlage der analogen Spiele mit denen der Buchbranche und anderen Medien. Wir hoffen, dass der nächste Deutsche Bundestag dafür endlich die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft.
www.spieleautorenzunft.de