Alvi: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
Das Paderborner Amtsgericht hat am 1. Juni 2025 für den Betrieb des Babyschlafsack-Produzenten Alvi wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Am 1. August ist eine Gläubigerversammlung geplant. Dabei soll es unter anderem darum gehen, ob das Unternehmen oder das Warenlager verkauft werden. Im Dezember 2024 hatte die Firma in Höxter einen Wechsel in der Geschäftsführung mitgeteilt.
Alvi besteht seit Anfang der 60er Jahre. Das Unternehmen stellt unter anderem das „Babymäxchen“ her – einen besonders komfortablen Babyschlafsack, der lange Zeit als führend in ganz Deutschland galt. 2018 kaufte ein niederländischer Investor die Firma auf. Damals hatte Alvi weltweit 170 Beschäftigte, davon 50 in Höxter.
Gespräche mit potentiellen Investoren
Der Babyschlafsack-Produzent Alvi bezieht nun selbst Stellung. Demnach ist die niederländische Konzernmutter im Juni 2024 in die Insolvenz gegangen. Das habe auch bei Alvi zu erheblichen finanziellen Problemen geführt.
Als weitere Gründe nennt Alvi massiv gestiegene Produktionskosten am Standort Polen und den Rückgang der Geburtenrate im Kernmarkt Deutschland. Es handele sich aber um eine Insolvenz in Eigenverwaltung, damit bleibe die Geschäftsführung unter Aufsicht einer gerichtlich bestellten Sachwalterin handlungsfähig.
Gespräche mit potentiellen Investoren befinden sich laut Alvi in einem fortgeschrittenen Stadium. Es sei zu erwarten, dass bereits Anfang Juli eine Lösung zur Fortführung des Unternehmens präsentiert werde. Die weitere Entwicklung am Standort Höxter hänge von den Konzepten der möglichen Erwerber ab. Dort arbeiten derzeit 35 Menschen, davon 29 in Vollzeit.
Quelle: Radio Hochstift