"Die Kreativität von Autoren und Illustratoren ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag", sagt Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux. Das NEINhorn und seine Folgebände gehörten zu den erfolgreichsten Bilderbüchern im Kinderbuchmarkt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. "Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird." Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, “droht eine empfindliche Strafe.”
Auch Astrid Henn, die Illustratorin der NEINhorn-Bücher, verwahrt sich gegen die unerlaubte Nutzung: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl." Dieser Vorgang unterscheide sich in ihren Augen nicht von dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht würden."
"In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröffnen. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen, wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen", meint der CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, Christian Schumacher-Gebler. "Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei 'Text' Marc-Uwe Kling, bei 'Illustrationen' Astrid Henn und bei 'Copyright' die Carlsen Verlag GmbH genannt werden. Insofern fordern wir mit dieser Klage Open AI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig erfolgt ist, insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen."