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Carlsen Verlag klagt: ChatGPT erstellt Druckvorlagen für NEINhorn-Plagiate

Gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn hat Carlsen Klage gegen OpenAI eingereicht. Unterstützt wird der Hamburger Kinder- und Jugendbuchverlag dabei durch die deutsche Bonnier Verlagsgruppe. Der Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sehen ihre Rechte an dem Werk Das NEINhorn verletzt und haben deshalb am 19. August 2026 Klage vor dem Landgericht München I gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. OpenAI Ireland Ltd. betreibt den KI Chatbot ChatGPT in Europa.

Illustrationen kaum vom Original zu unterscheiden

Der Hintergrund zur Klage: Bereits einfachste Eingaben in ChatGPT führen dazu, dass dem Nutzenden Geschichten vom NEINhorn erstellt werden, die in den wesentlichen kreativen Elementen dem urheberrechtlich geschützten Werk von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn gleichen. Die von ChatGPT erzeugten Illustrationen lassen sich vom Original-NEINhorn"kaum unterscheiden. Darüber hinaus macht ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, welche ohne jede Erwähnung im Prompt auch die weiteren Charaktere und Handlungsorte aufnehmen. ChatGPT bietet sogar ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo an.

Auf Basis der äußerst detailgetreuen Kopien des Originals gehen Urheber und Verlag davon aus, dass die Originalwerke aus der Reihe Das NEINhorn in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als Memorisierung in diesen Modellen enthalten sind, so dass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind. Dies zeigen nach Angaben des Verlags die testweise erzeugen Outputs, die selbst eine unrechtmäßige Nutzung darstellen.

Diebstahl an geistigem Eigentum 

"Die Kreativität von Autoren und Illustratoren ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag", sagt Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux. Das NEINhorn und seine Folgebände gehörten zu den erfolgreichsten Bilderbüchern im Kinderbuchmarkt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. "Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird." Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, “droht eine empfindliche Strafe.”

Auch Astrid Henn, die Illustratorin der NEINhorn-Bücher, verwahrt sich gegen die unerlaubte Nutzung: "Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl." Dieser Vorgang unterscheide sich in ihren Augen nicht von dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht würden." 

KI-generiertes Produkt nennt die originalen Urheber

"In unseren Verlagen nutzen wir in vielen Bereichen die neuen Möglichkeiten, die uns Anbieter von KI-Software eröffnen. Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass wir wegschauen, wenn die Anbieter von KI die Urheberrechte unserer Kreativen, wie auch die Rechte der Verlage massiv verletzen", meint der CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, Christian Schumacher-Gebler. "Geradezu kurios – wenn es nicht so ernst wäre – mutet in dem Zusammenhang an, dass ChatGPT in der Druckvorlage ein Impressum erstellt, in dem bei 'Text' Marc-Uwe Kling, bei 'Illustrationen' Astrid Henn und bei 'Copyright' die Carlsen Verlag GmbH genannt werden. Insofern fordern wir mit dieser Klage Open AI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für das zu übernehmen, was gesetzeswidrig erfolgt ist, insbesondere den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen."

www.carlsen.de