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DVSI informiert: Grüner Punkt in Frankreich – Geplanter Malus für nichtig erklärt

Der geplante Malus, der für die Nutzung des Grünen Punkts in Frankreich vorgesehen war, ist in einer Entscheidung des französischen Conseil d'Etat für nichtig erklärt worden. Der Grüne Punkt wird daher nach französischem Recht vorerst nicht mehr als verwirrend angesehen und kann verwendet werden. Dennoch ist es nicht ratsam, ihn wieder zu verwenden, da zu erwarten ist, dass die französische Regierung ein Verbot ausarbeiten und der Kommission vorlegen wird, das einer Prüfung standhalten kann. Der DVSI steht in Kontakt mit der Deutsche-Französischen IHK und unterrichtet über die laufenden Entwicklungen. 

 

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