EU-Batterieverordnung: Start der Sorgfaltspflichten auf 2027 verschoben
Die Sorgfaltspflichten für Batterierohstoffe sollten eigentlich schon zum 18. August 2025 gelten. Doch nun hat die EU-Kommission diesen Starttermin um zwei Jahre verschoben. Auch die Frist zur Veröffentlichung der entsprechenden Leitlinien wird verlängert. Die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Batterieverordnung wurde am 30. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Neuer Stichtag ist der 18.08.2027. Des Weiteren wird der Stichtag, zu dem die Europäische Kommission Leitlinien zu den Sorgfaltspflichten veröffentlichen muss, vom 18.02.2025 auf den 26.07.2026 verschoben.
Für viele Unternehmen, die Batterien in der EU in Verkehr bringen, bringt das zunächst einmal Erleichterung, denn die Anforderungen an die Lieferkettenanalyse und die Umsetzung der Vorgaben sind komplex und zeitaufwendig. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen, zum Beispiel wann mit klaren Leitlinien zu rechnen ist und wie verbindlich der neue Zeitplan wirklich ist.
Werfen wir einen genaueren Blick auf den Vorschlag der EU-Kommission, die Hintergründe der geplanten Verschiebung und darauf, was das Ganze für betroffene Unternehmen bedeutet.
Was regeln die Sorgfaltspflichten in der EU-Batterieverordnung?
Mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verfolgt die Europäische Union das Ziel, die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten. Ein zentraler Bestandteil davon sind die sogenannten Sorgfaltspflichten. Beide Regelwerke zielen auf eine nachhaltige, ethisch verantwortungsvolle und transparente Lieferkette ab, sind jedoch auf unterschiedliche Industrien und Produkte fokussiert. Unternehmen im Batterie-Sektor müssen beide Regelungen beachten.
Betroffen sind Unternehmen, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen und dabei bestimmte Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel oder Graphit verwenden. Sie sollen künftig sicherstellen, dass diese Rohstoffe unter Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards gewonnen und gehandelt werden. Konkret verlangt die Verordnung von diesen Unternehmen, dass sie ihre Lieferketten analysieren, Risiken identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel, menschenrechtliche Risiken wie Kinderarbeit oder schlechte Arbeitsbedingungen im Rohstoffabbau zu erkennen und zu vermeiden. Unternehmen müssen zudem Berichte über ihre Sorgfaltspflichtmaßnahmen veröffentlichen und sich von anerkannten Prüfsystemen kontrollieren lassen. Die Sorgfaltspflichten lehnen sich an internationale Standards an, etwa an die OECD-Leitsätze zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung. Sie sind also kein reines EU-Instrument, sondern Teil eines größeren Trends hin zu mehr Verantwortung entlang globaler Lieferketten.
Wer ist betroffen? Welche Anforderungen bestehen?
Die Sorgfaltspflichten gelten für sogenannte „Wirtschaftsbeteiligte“, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in der EU in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Importeure und Händler, deren Produkte bestimmte kritische Rohstoffe enthalten. Auch Unternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn sie Produkte auf den europäischen Markt liefern.
Die zentralen Anforderungen umfassen:
- Risikobewertung in der Lieferkette: Unternehmen müssen herausfinden, woher ihre Rohstoffe stammen und in welchen sozialen und ökologischen Bedingungen sie gewonnen wurden.
- Einführung eines Sorgfaltspflicht-Systems: Dazu gehören unter anderem Richtlinien für verantwortungsvolle Beschaffung, vertragliche Vorgaben an Lieferant:innen und interne Kontrollmechanismen.
- Transparenzpflichten: Betroffene Unternehmen müssen regelmäßig öffentlich über ihre Maßnahmen und Ergebnisse berichten.
- Externe Überprüfung: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss durch anerkannte Prüfsysteme bzw. unabhängige Dritte kontrolliert werden.
Die Anforderungen gelten dabei nicht pauschal für jede Batterie, sondern nur für bestimmte Kategorien wie Traktionsbatterien (z. B. in Elektrofahrzeugen), Industriebatterien und Batterien mit einem bestimmten Schwellenwert an kritischen Rohstoffen. Die genauen Schwellenwerte und Definitionen sind in der Verordnung festgelegt.