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EU-Kommission installiert Website zum Digitalen Produktpass

Der Digitale Produktpass für Spielwaren wird ab 1. August 2030 in der EU für alle Hersteller und Importeure verpflichtend. Er fungiert als digitaler Lebenslauf und macht Informationen wie Materialzusammensetzung, Konformitätserklärung und Sicherheitsdaten digital über einen Code auf der Verpackung oder dem Produkt für Verbraucher und Behörden abrufbar.

Die EU-Kommission hat eine Website als zentrale Informationsquelle zum digitalen Produktpass eingerichtet, um Wirtschaft, Behörden, Verbraucher sowie alle DPP-Interessierten bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Landingpage, die einen Einstieg in die Thematik bietet, soll kontinuierlich mit neuen Leitlinien und Rechtsvorschriften aktualisiert werden.

Über den Digitalen Produktpass

Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Personalausweis für Produkte, Komponenten und Materialien, der relevante Informationen speichert, um die Nachhaltigkeit von Produkten zu unterstützen, ihre Kreislaufwirtschaft zu fördern sowie die Einhaltung der Vorschriften zu stärken und zu erleichtern.

Die DPP wird Unternehmen, Verbraucher, Reparaturbetriebe und Recycler sowie Behörden dabei helfen, auf transparente und standardisierte digitale Weise auf zuverlässige Produktinformationen zuzugreifen.

Die DPP wird schrittweise in ausgewählten Produktgruppen eingeführt. Zu den ersten Sektoren gehören bestimmte Arten von Batterien, wobei zusätzliche Produktgruppen wie Textilien, Eisen und Stahl sowie Bauprodukte erwartet werden.

Abhängig von der Produktgruppe kann die DPP unter anderem Informationen über die Sicherheit, den Ursprung, die Materialien, die Reparaturfähigkeit, die Umweltleistung, die Wiederverwendung und das Recycling eines Produkts enthalten.

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