EU-Kommission: Kobalt darf im Rahmen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie verwendet werden
Am 29. Januar 2026 hat die Europäische Kommission die Richtlinie (EU) 2026/192 der Kommission, mit der die bestehende Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Kobalt, geändert wurde, offiziell genehmigt.
Die Verwendung von CMR-Stoffen der Kategorie 1A, 1B und 2 kann nicht gestattet werden, wenn der Stoff für die Verwendung in Verbraucherartikeln gemäß der EU-Reichungsverordnung verboten ist. Kobalt wird als CMR-Substanz der Kategorie 1B eingestuft, daher ist es nicht zulässig.
Kobalt ist jetzt unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
- In Spielzeug und Spielzeugkomponenten aus Edelstahl, als Verunreinigungen im Nickel im Edelstahl enthalten.
- In Spielzeugkomponenten, die einen elektrischen Strom leiten sollen.
- Bei Magneten auf Neodymbasis, die in Spielzeug verwendet werden, wenn diese Magnete nicht verschluckt oder inhaliert werden können.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Anforderungen gemäß folgendem Zeitplan umzusetzen:
- Annahme und Veröffentlichung: Die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen bis zum 29. Juli 2026 verabschiedet und veröffentlicht werden.
- Antragsdatum: Diese Bestimmungen müssen ab dem 29. August 2026 offiziell angewendet werden