EU-Kommission legt Vorschlag für neue Normungsverordnung vor
Die EU-Kommission hat Anfang Oktober 2026 den Entwurf einer neuen EU-Normungsverordnung vorgelegt, der die bisherige Verordnung (EU) 1025/2012 ablösen soll. Der Entwurf war ursprünglich für das zweite Quartal 2026 angekündigt worden.
Diese Entwicklungen waren Anlass für die Revision
Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für die europäische Normungsarbeit und stellt sicher, dass Normen zur Unterstützung des Binnenmarkts sowie von EU-Politiken und -Vorschriften koordiniert, transparent und für alle relevanten Wirtschaftsteilnehmer zugänglich entwickelt werden. Bereits im Jahr 2022 hat die Europäische Kommission ihre neue Normungsstrategie veröffentlicht und angekündigt, die technische Normung zur Durchsetzung politischer Interessen in Europa und international einsetzen zu wollen. Eine flankierende Studie zur Evaluierung der Normungsverordnung wurde im Juni 2025 vorgelegt. Mit der Revision sollen neben der Umsetzung der Normungsstrategie auch die Rolle und Funktionsweise der europäischen Normung im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung klarer definiert werden.
Erhebliche Auswirkungen hatte dabei insbesondere die Einstufung harmonisierter Normen als Unionsrecht. Diese Einstufung führte dazu, dass die Kommission besondere inhaltliche Anforderungen an die erarbeiteten Normen stellte, bevor sie die Fundstellen im EU-Amtsblatt veröffentlichte. Dieses Vorgehen führte zu einem regelrechten Normungsstau mit der Konsequenz, dass die maßgeblichen Normen häufig bereits veraltet sind. Andererseits führte die Einstufung zu der weiteren Schlussfolgerung des EuGH, dass ein Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zu den harmonisierten Normen bestehen kann. Das Urteil des EuG betont hingegen, dass die Vermutungswirkung harmonisierter Normen ein tragendes Element der europäischen Binnenmarktintegration ist.
Die wesentlichen Änderungen des Entwurfs
Der Vorschlag stellt keinen bloßen Anpassungsakt dar, sondern eine strukturelle Neuordnung des europäischen Normungssystems. Zwar bleibt es grundsätzlich bei der Vorreiterrolle der europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI. Das bisherige Modell wird jedoch durch stärkere Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten der Kommission beschränkt.
Neue Kategorisierung der Normungsorganisationen
Die vorgenannten drei Organisationen sind nun abschließend in Anhang I der Normungsverordnung aufgeführt; damit wird die Definition des Begriffs „Europäische Normungsorganisation“ konkretisiert. Die wesentliche institutionelle Neuerung ist die Einführung designierter Standards Development Organisations (SDO). Die alte Verordnung sieht Normungsaufträge im Kern nur für die europäischen Normungsorganisationen vor. Der Vorschlag ermöglicht dagegen, Aufträge an von der Kommission benannte SDOs zu vergeben, wenn die europäischen Normungsorganisationen einen Auftrag ablehnen, nicht rechtzeitig liefern, die erforderlichen Verfahrensschritte nicht einhalten oder kein Ergebnis ausreichender Qualität erwarten lassen.
Zugang zu Normen und Transparenz
Zur Förderung der Transparenz soll die EU-Kommission eine Plattform einrichten, die Informationen über die im EU-Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen, den zuvor genannten freien Zugang, laufende Normungsaufträge sowie das Normungssystem als solches zusammenfasst. Aus dem bisherigen Konzept wird die Pflicht der Kommission fortgeführt, jährlich ein Arbeitsprogramm festzulegen, das geplante Normungsaufträge aufführt sowie die Notwendigkeit vorbereitender Arbeiten feststellt.
Zudem werden die europäischen Normungsorganisationen sowie die nationalen Normungsorganisationen dazu verpflichtet, ein jährliches Arbeitsprogramm zu veröffentlichen. Zudem sollen Entwürfe von Normen zwischen den Organisationen bei Bedarf ausgetauscht und Kommentare bei Bedarf berücksichtigt werden.
Stakeholdereinbindung
Die Stakeholdereinbindung soll durch den neuen Entwurf der Normungsverordnung deutlich breiter, transparenter und verbindlicher werden. Dies gilt für nationale und europäische Normungsorganisationen. Neben KMU, Verbrauchern sowie Umwelt- und Sozialorganisationen sollen ausdrücklich auch Forschung und insbesondere Behörden angemessen vertreten und auf allen wesentlichen Stufen der Normung beteiligt werden. Ihre Stellungnahmen sollen dokumentiert, berücksichtigt und begründet beantwortet werden. Zugleich verpflichtet der Vorschlag die europäischen und nationalen Normungsorganisationen, Zugangshürden wie Kosten, fehlende Informationen und Sprachbarrieren zu reduzieren, insbesondere durch die Teilnahme von Nichtmitgliedern, kostenlosen Zugang zu Normentwürfen sowie vergünstigte Normen und Dienstleistungen.