EU Kommission: Produktsicherheits-Sweep Kinderartikel
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden des Verbrauchersicherheitsnetzwerks (CSN) führten im Auftrag der Europäischen Kommission im zweiten Quartal dieses Jahres einen Produktsicherheits-Sweep durch. Die Untersuchung konzentrierte sich auf Kinderpflegeartikel wie Babytragen und Schnuller sowie auf die Einhaltung der allgemeinen Pflichten von Online-Marktplätzen gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Die Verordnung schützt Verbraucher, egal ob sie online oder in einem Geschäft einkaufen.
Es besteht weiterer Handlungsbedarf
Insgesamt wurden 1.741 Angebote für Kinderartikel, die von 47 verschiedenen Anbietern von Online-Marktplätzen sowohl aus der EU als auch aus Drittländern offeriert wurden, unter die Lupe genommen. Der Sweep konzentrierte sich auf fünf von der EU als Very Large Online Plattform (Aliexpress, Amazon, Shein, Temu und Zalando) eingestufte Marktplätze sowie kleinere Online-Shops. 1.202 Angebote stammten von VLOPs, 539 Angebote von kleineren Playern. Die Studie konzentrierte sich auf drei Themenfelder: 1. Einhaltung der Mindestinformationen zur Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit in der Produktliste, 2. Durchsetzungstätigkeit der Marktüberwachungsbehörden und 3. Registrierung der Online-Marktplätze im Safety Gate Portal. Die Ergebnisse zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.
52 Prozent der Produkte entsprachen den Anforderungen der GPSR. Sie enthielten die erforderlichen Informationen zum Hersteller (Name/Handelsname/Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse), aber 48 Prozent erfüllten diese Auflagen nicht. VLOPs zeigen allerdings mit 65 Prozent eine deutlich höhere Konformitätsquote. Im Rahmen der Überprüfung verschickten die EU-Marktüberwachungsbehörden 252 Anordnungen an Anbieter von Online-Marktplätzen bezüglich gefährlicher Produkte oder nicht konformer oder unvollständiger Informationen zur Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit, davon 62 Prozent (155) an VLOPs. Dabei stellte sich heraus, dass 16 Produkte bereits als gefährliches Produkt von den Behörden an das EU Safety Gate gemeldet worden waren.
Weitere Sweeps werden folgen.
Anbieter von Online-Marktplätzen sind verpflichtet, die ausstellende Marktüberwachungsbehörde über die Wirkung der Anordnung zu informieren. 67 Prozent der VLOPs und 60 Prozent der kleinen Online-Marktplätze kamen ihren Informationspflichten über die Wirkung der Anordnung der Behörden nach. Schwarze Schafe scheinen sich dennoch nicht von Anordnungen abschrecken zu lassen. Nach der Entfernung tauchte in zehn Fällen das Produkt wieder auf. Online-Marktplätze müssen sich zudem beim Safety Gate Portal registrieren. Nur 53 Prozent waren dieser Verpflichtung nachgekommen, allerdings 80 Prozent der VLOPs. Das Verbrauchersicherheitsnetzwerk kündigte an, die Entwicklung weiter zu kontrollieren, die EU-Kommission verspricht eine eingehende Prüfung der Ergebnisse.
Quelle: DVSI