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EU-Kommission: Temu verstößt gegen Gesetz über digitale Dienste

Die Kommission hat am 28. Juli vorläufig festgestellt, dass Temu gegen die Verpflichtung aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstößt, die Risiken einer Verbreitung illegaler Produkte auf seinem Markt ordnungsgemäß zu bewerten.

Es wurde nachgewiesen, dass ein hohes Risiko für Verbraucher in der EU besteht, auf illegale Produkte auf der Plattform zu stoßen. Insbesondere ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse eines Mystery-Shopping-Verfahrens, dass Verbraucher, die auf Temu einkaufen, sehr wahrscheinlich nicht konforme Produkte wie Babyspielzeug und kleine Elektronikprodukte im Angebot finden.

Der Analyse der Kommission zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau und stützte sich auf allgemeine Brancheninformationen und nicht auf spezifische Details über den eigenen Markt. Dies könnte daher zu unzureichenden Minderungsmaßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Produkte geführt haben.

Die Kommission wird ihre Untersuchung im Zusammenhang mit anderen mutmaßlichen Verstößen, die im Oktober 2024 eingeleitet wurden, fortsetzen, einschließlich der Wirksamkeit ihrer Minderungsmaßnahmen, der Verwendung süchtig machender Gestaltungsmerkmale, der Transparenz ihrer Empfehlungssysteme und ihres Zugangs zu Daten für Forscher.

Die nächsten Schritte

Die am 28. Juli von der Kommission übermittelten vorläufigen Feststellungen lassen das endgültige Ergebnis der Untersuchung unberührt, da Temu nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem sie die Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert.

Sollte die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigt werden, würde die Kommission eine Nichteinhaltungsentscheidung erlassen, in der sie feststellt, dass Temu gegen Artikel 34 des Gesetzes über digitale Dienste verstößt. Eine solche Entscheidung könnte Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen und den Anbieter auffordern, Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen. Eine Nichteinhaltungsentscheidung kann auch einen verstärkten Überwachungszeitraum auslösen, um die Einhaltung der Maßnahmen sicherzustellen, die der Anbieter zu ergreifen beabsichtigt, um den Verstoß zu beheben.

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