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EU-Kommission: Verabschiedung einfacherer Umweltvorschriften

Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vorgelegt. Die Änderungen werden dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die ehrgeizigen Ziele der EU zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beizubehalten. 
Sie wird die Genehmigungsverfahren für alle Projekte beschleunigen und straffen, insbesondere in strategischen Sektoren wie strategischen digitalen Projekten, Projekten für kritische Rohstoffe und erschwinglichem Wohnraum, und so den Übergang zu einer sauberen und digitalen Wirtschaft in der EU erleichtern. 
Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und die Verringerung des Verwaltungsaufwands sind in der Tat von wesentlicher Bedeutung, um diese Umweltziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Mit diesem Vorschlag dürften die Unternehmen jährlich etwa eine Milliarde Euro einsparen, wodurch sich die jährlichen Verwaltungseinsparungen, die sich aus den Omnibussen und anderen Vereinfachungsinitiativen ergeben, die die Kommission bereits vorgelegt hat, auf fast elf Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Damit kommen rückt das Gesamtziel von 37,5 Milliarden Euro an jährlichen Einsparungen bei den Verwaltungskosten bis zum Ende des Mandats dieser Kommission im Jahr 2029 näher.

Diese Initiative ist Teil umfassenderer Bemühungen, die auf den EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit abgestimmt sind. Sie wird dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig grünes Wachstum zu fördern.  

Das Vereinfachungspaket besteht aus sechs Legislativvorschlägen. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen umfassen gezielte Gesetzesänderungen und spiegeln die Beiträge der Interessenträger im Anschluss an eine am 22. Juli 2025 angekündigte Aufforderung zur Stellungnahme wider. Der Aufruf umfasste mehr als 190.000 Antworten.

Die Europäische Kommission wird weiterhin auf eine Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften hinarbeiten, die über dieses Maßnahmenpaket hinausgeht, und sich dabei auf die im Rahmen der Aufforderung zur Stellungnahme eingegangenen Vorschläge stützen.

Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Wesentliche Elemente des Vorschlags