EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur GPSR
Nach den EU-Vorschriften, einschließlich der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, müssen alle Produkte auf dem EU-Markt unabhängig von ihrem Vertriebsweg oder ihrem Ursprungsland sicher sein. Dies wird als allgemeine Sicherheitsanforderung bezeichnet, für die die Wirtschaftsakteure – Hersteller, Einführer, Händler usw. – die Hauptverantwortung tragen. Dies bedeutet, dass die Hersteller dafür sorgen müssen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte sicher gestaltet sind und den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. Auch alle Unternehmen müssen sich an diese Regeln halten.
Bevor ein Produkt in der EU in Verkehr gebracht wird, muss es allen geltenden Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit entsprechen. Mehrere Rechtsakte können gleichzeitig auf ein Produkt Anwendung zutreffen.
Ein Produkt gilt als sicher, wenn es bei normaler oder bestimmungsgemäßer Verwendung (einschließlich der Dauer der Verwendung) kein Risiko darstellt oder nur minimale Risiken birgt, die für seine Verwendung annehmbar sind. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von einem hohen Gesundheits- und Sicherheitsniveau.
Um die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit zu erfüllen, muss der Hersteller eine Risikoanalyse des Produkts vornehmen. Bei dieser auch als Risikobewertung bezeichneten Analyse werden die potenziellen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet und alle relevanten Aspekte des Produkts berücksichtigt. Der Hersteller sollte technische Unterlagen erstellen, in denen alle potenziellen Risiken des Produkts beschrieben werden und wie sie beseitigt oder gemindert wurden.