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EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Umsetzung neuer Verpackungsvorschriften

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht, um die einheitliche Anwendung der neuen Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften für Wirtschaftsakteure und Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Die vollständige Anwendung dieses Gesetzes wird zu einem nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungssektor in der gesamten EU und zur Stärkung des Binnenmarkts für Verpackungen durch gemeinsame Vorschriften beitragen.

Im Jahr 2023 erzeugte jeder Europäer durchschnittlich 178 Kilogramm Verpackungsabfälle. Ohne Intervention könnten die Gesamtverpackungsabfälle bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 19 Prozent und die Kunststoffabfälle um bis zu 46 Prozent steigen. Gleichzeitig ist die Verpackungsindustrie aufgrund unterschiedlicher nationaler Verpackungsvorschriften in den Mitgliedstaaten mit erheblichem Verwaltungsaufwand konfrontiert.

Leitfaden

Im von der Kommission vorgelegten Leitfaden werden die Vorschriften, in denen die PPWR weiter ausgelegt werden muss, und die Bereiche, in denen Interessenträger Unterstützung beantragt haben, präzisiert. So wird beispielsweise klargestellt, wann ein Unternehmen als Hersteller oder Hersteller gilt und welche Artikel als Verpackung im Sinne der PPWR gelten.

Die begleitenden häufig gestellten Fragen (FAQs) befassen sich mit einer Vielzahl praktischer Fragen, die seit der Annahme der PPWR im vergangenen Jahr von Interessenträgern aufgeworfen wurden. Die Kommission wird das FAQ-Dokument bei Bedarf aktualisieren. Der Leitfaden und die häufig gestellten Fragen bieten zwar mehr Klarheit über die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verpackungsvorschriften, ersetzen, ergänzen oder ändern jedoch nicht die Bestimmungen der PPWR.

Nächste Schritte

Der Leitfaden der Kommission wird vor seiner förmlichen Annahme in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission wird die Umsetzung der PPWR weiterhin überwachen und erleichtern, um eine reibungslose und wirksame Einführung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden derzeit ausgearbeitet, unter anderem über harmonisierte Registrierungs- und Berichterstattungsformate für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Kennzeichnung für die Abfallsortierung durch die Verbraucher, den Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen und die Kriterien für die Recyclingfähigkeit. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und Handelspartnern ausgearbeitet.

Hintergrund

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Ziel ist es, die dringenden ökologischen Herausforderungen, die durch Verpackungsabfälle verursacht werden, anzugehen, die Vorschriften für im Binnenmarkt tätige Unternehmen zu harmonisieren und Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, die sich mit Recycling und nachhaltigen Verpackungslösungen befassen. Mit der Verordnung werden Maßnahmen wie die verbindliche Recyclingfähigkeit bis 2030, der Mindestrecyclinganteil in Kunststoffverpackungen und Maßnahmen zur Verringerung der übermäßigen Verwendung von Verpackungen eingeführt. Diese Maßnahmen werden die Treibhausgasemissionen, den Wasserverbrauch und die Umweltkosten im Verpackungssektor erheblich senken.

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