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EU legt Bearbeitungsgebühr für Billigpakete auf zwei Euro fest

Für Pakete, die aus dem Nicht-EU-Ausland in die Europäische Union eingeführt werden, wird ab dem 1. November eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro fällig. Das geht aus einem Schriftstück der Europäischen Kommission hervor. Für die Zahlung der Abgabe sind die Versandhändler verantwortlich. Mit der Gebühr will die Europäische Union ihren Kampf gegen die Flut an Billigpaketen ausweiten. Diese Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu dem pauschalen Zoll von drei Euro hinzu, der im Rahmen der EU-Zollreform für Kleinsendungen bis 150 Euro eingeführt wurde. Im Gegensatz zum pauschalen Zoll gilt die Bearbeitungsgebühr jedoch auch für Sendungen über 150 Euro

Im vergangenen Jahr wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Internethändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China abgeschickt worden. Viele davon gelangen über den Flughafen Lüttich in die Europäische Union. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.

Verantwortlich für das Entrichten der Abgabe sind die Online-Handelsplattformen und Versandhändler (als registrierte Importeure) und nicht direkt die Endverbraucher. Allerdings können Plattformen diese Kosten indirekt über die Endpreise oder Versandkosten an die Käufer weitergeben.

www.commission.europa.eu