EU-Parlament beschließt EUDR-Verschiebung
Das Europäische Parlament hat am 26.11.2025 für eine einjährige Verschiebung und deutliche Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Der Vorschlag verschafft den Unternehmen nicht nur mehr Zeit, sondern ermöglicht auch eine praxistaugliche Ausgestaltung der Verordnung.
Mit Stimmen rechter Parteien hat die konservative EVP–Fraktion um CDU und CSU im EU–Parlament ihre Position für eine Abschwächung der sogenannten Entwaldungsverordnung durchgesetzt. Die Abgeordneten sprachen sich für eine erneute Verschiebung der Regeln aus – für große Unternehmen um ein Jahr, für kleine Unternehmen bis Mitte 2027.
Das Gesetz soll die Abholzung von Wäldern erschweren. Von Grünen, Linken und Sozialdemokraten gab es Kritik für das von rechts unterstützte Abstimmungsergebnis. Der Text wurde mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Dafür votierten neben den Abgeordneten der konservativen EVP– und Teilen der liberalen Renew–Fraktion das Rechtsaußen–Bündnis PfE und die ESN–Fraktion, der unter anderem die AfD angehört. Erst Mitte November hatte die EVP mit einer ähnlichen Mehrheit den Weg für eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes freigemacht.
Die Entwaldungsverordnung sollte eigentlich ab Ende 2024 angewendet werden und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben.
Finale Verhandlungen stehen bevor
Das Parlament muss nun noch den endgültigen Gesetzestext mit den Staaten aushandeln. Der nun angenommene Standpunkt des Parlaments geht über den Vorschlag der EU–Kommission hinaus, der eine erneute Verschiebung um sechs Monate vorsah. Er entspricht jedoch in wesentlichen Punkten der Position der Mitgliedstaaten, die unter maßgeblichem Einfluss der deutschen Bundesregierung zustande kam.
Neben der Verschiebung des Gesetzes sollen auch die Berichtspflichten für Unternehmen gelockert werden. Zum Beispiel sollen nur die Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU–Markt bringen, eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen. Außerdem fordert das Parlament eine Überprüfung der Vereinfachungsmaßnahmen bis zum 30. April nächsten Jahres, um die Auswirkungen und die Verwaltungslast für Unternehmen einzuschätzen.
Quelle: dpa