EU Parlament verabschiedet neue Fassung der Spielzeugverordnung
Obwohl die EU einige der weltweit strengsten Spielzeugsicherheitsvorschriften hat, gelangen immer noch gefährliche Spielzeuge in Kinderhände. Am 25. November bestätigten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Einigung mit den Mitgliedstaaten über neue Spielzeugsicherheitsregeln, die den Schutz der Gesundheit und Entwicklung von Kindern verbessern sollen. Die Aktualisierung einer bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 reagiert auf den Anstieg des Online-Handels (auch außerhalb der EU) und die zunehmende Nutzung digitaler Technologien. Mitgliedstaaten und Akteure der Spielzeugindustrie haben eine Übergangsfrist von viereinhalb Jahren, um die neuen Maßnahmen umzusetzen.
Strengere Anforderungen an Chemikalien
Das bestehende Verbot von krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen sowie von reproduktionstoxischen Stoffen (CRM) wird auf Chemikalien ausgeweitet, die besonders für Kinder schädlich sind, wie beispielsweise endokrine Disruptoren, Stoffe, die die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die haut- und organtoxisch sind. Die neuen Bestimmungen verbieten außerdem die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ) sowie der gefährlichsten Bisphenole. Allergene Duftstoffe sind in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, verboten.
Sicherheitsbewertung
Bevor ein Spielzeug auf den Markt gebracht wird, müssen Hersteller eine Sicherheitsbewertung aller potenziellen Gefahren – chemischer, physikalischer, mechanischer und elektrischer Art – durchführen. Die Bewertung muss auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des Spielzeugs prüfen und die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen. So sollten Hersteller beispielsweise gegebenenfalls sicherstellen, dass digitales Spielzeug keine Risiken für die psychische Gesundheit von Kindern birgt.
Digitaler Produktpass
Die neuen Regeln werden die Anzahl unsicherer Spielzeuge durch eine verbesserte Durchsetzung der Vorschriften und effizientere Zollkontrollen reduzieren. Alle Spielzeuge müssen über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass (DPP) verfügen, der die Einhaltung der relevanten Sicherheitsbestimmungen nachweist. Der DPP verbessert die Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen und vereinfacht und beschleunigt die Marktüberwachung sowie die Zollkontrollen. Er bietet Verbrauchern zudem einfachen Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Warnhinweise, beispielsweise über einen QR-Code.
Wirtschaftsakteure und Online-Shops
Die Verordnung präzisiert und verschärft die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (wie Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister). So müssen Hersteller beispielsweise Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen und bei auftretenden Risiken im Zusammenhang mit Spielzeug unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie die Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher informieren.
Angesichts ihrer wachsenden Bedeutung im Spielzeughandel werden Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Plattformen so einzurichten, dass Verkäufer die CE-Kennzeichnung, Sicherheitshinweise und digitalen Produktpässe der Spielzeuge anzeigen können. Spielzeuge, die den Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, gelten gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) als „illegale Inhalte“.
Die Abgeordnete Marion Walsmann (EVP, DE) erklärte: „Mit der neuen Spielzeugsicherheitsverordnung sendet Europa ein klares Signal: Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden. Dank klarer Leitlinien, moderner Sicherheitsanforderungen und fairer Übergangsregelungen können Unternehmen verantwortungsvoll planen und wachsen – und Kinder können unbeschwert spielen. Diese Verordnung ist ein Gewinn für alle: Verbraucher, Hersteller und die Zukunft unserer Kinder.“
Die neuen Regeln treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.