EU-Rat einigt sich auf umfassende Zoll-Reform
Der EU-Rat hat sich auf eine umfassende Reform des EU-Zollrechts geeinigt, die darauf abzielt, den Zollprozess zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze für Zollabgaben und die Vereinfachung der Zollkategorien für gängige Waren.
Details der Reform:
- Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze:
Die bisherige Regelung, die eine Befreiung von Zollabgaben für Waren unter 150 Euro vorsah, wird aufgehoben. Dies soll Betrug und Steuerhinterziehung verhindern, die durch die Nutzung dieser Grenze entstanden sind.
- Vereinfachung der Zollkategorien:
Die Vielzahl an Zollkategorien für Waren mit geringem Wert wird auf vier Hauptkategorien reduziert, mit entsprechenden Zollsätzen (5%, 8%, 12%, 17%).
- E-Commerce-Handel:
Die Reform soll auch den elektronischen Handel besser berücksichtigen, indem Online-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.
- Verbesserte Zusammenarbeit:
Die Reform soll die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen Behörden verbessern, insbesondere im Bereich des Informationsaustauschs.
- Datenplattform:
Eine neue zentrale Datenplattform soll die Verarbeitung von Zollinformationen erleichtern und eine bessere Risikobewertung ermöglichen.
- Modernisierung des Zollsystems:
Ziel der Reform ist eine umfassende Modernisierung des Zollsystems, um den Herausforderungen des globalisierten Handels besser gerecht zu werden.
Hintergrund
Die Reform ist notwendig, um die Herausforderungen des wachsenden grenzüberschreitenden Handels, insbesondere im E-Commerce, zu bewältigen. Die Reform soll auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken.
Nächste Schritte
Die Einigung des Rates ist ein wichtiger Schritt zur Verabschiedung der Reform. Nun müssen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen und abgeschlossen werden.