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EU-Staaten wollen europäische Lieferkettenrichtlinie vereinfachen

Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und zur Sorgfaltspflicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D) vereinfachen. Der Vorschlag ist Teil des von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 angenommenen 'Omnibus I'-Pakets zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit. 

Die europäische Lieferkettenrichtlinie soll nach dem Wunsch der EU-Staaten abgeschwächt werden. Eine Mehrheit der Länder sprach sich dafür aus, dass nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden statt wie bislang 1.000 unter das Gesetz zum Schutz von Menschenrechten fallen sollen, teilten die EU-Staaten mit. Zudem soll die Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.

"Wir haben unser Versprechen eingelöst, das EU-Recht zu vereinfachen. Wir machen einen entscheidenden Schritt in Richtung unseres gemeinsamen Ziels, ein günstigeres Unternehmensumfeld zu schaffen, das unseren Unternehmen hilft, zu wachsen, zu innovieren und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen", so Adam Szłapka, Minister für die Europäische Union Polens.

Sobald das Europäische Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat, kann der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen und die finalen Verhandlungen starten.

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