EU und Indien beschließen Freihandelsabkommen
Die EU und Indien haben die Verhandlungen über ein historisches, ehrgeiziges und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es wird die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der zweit- und der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen stärken und ihr gemeinsames Engagement für wirtschaftliche Offenheit und regelbasierten Handel unterstreichen.
EU und Indien schreiben Geschichte
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: „Die EU und Indien schreiben Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt. Wir haben eine Freihandelszone mit zwei Milliarden Menschen geschaffen, von der beide Seiten wirtschaftlich profitieren werden. Wir haben der Welt ein Signal gegeben, dass eine auf Regeln basierende Zusammenarbeit immer noch zu großartigen Ergebnissen führt. Und das Beste ist, dass dies erst der Anfang ist – wir werden auf diesem Erfolg aufbauen und unsere Beziehungen ausbauen, um noch stärker zu werden.“
EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppeln
Die EU und Indien tauschen bereits Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Milliarden Euro pro Jahr aus und sichern damit fast 800 000 Arbeitsplätze in der EU. Mit dem Abkommen sollen die EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppelt werden, indem die Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenausfuhren nach Indien abgeschafft oder gesenkt werden. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund vier Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
Das ist die ehrgeizigste Handelsöffnung, die Indien jemals einem Handelspartner gewährt hat. Sie wird den wichtigsten Industrie- und Lebensmittelsektoren der EU einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen und den Unternehmen einen privilegierten Zugang zum bevölkerungsreichsten Land der Welt mit 1,45 Milliarden Einwohnern und der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaft mit einem jährlichen BIP von 3,4 Billionen Euro ermöglichen.
Chancen für europäische Unternehmen aller Größenordnungen
Indien wird der EU Zollsenkungen gewähren, die kein anderen Handelspartner erhalten hat. So werden beispielsweise die Zölle auf Autos schrittweise von 110 Prozent auf bis zu zehn Prozent gesenkt, während sie für Autoteile in fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und elf Prozent auf Arzneimittel werden ebenfalls weitgehend abgeschafft.
Ein eigenes Kapitel wird auch kleinen EU-Unternehmen helfen, die neuen Exportmöglichkeiten voll auszuschöpfen. So werden beide Seiten spezielle Kontaktstellen einrichten, die den KMU einschlägige Informationen über das Freihandelsabkommen zur Verfügung stellen und ihnen bei allen spezifischen Problemen helfen, die sich bei der Nutzung der Bestimmungen des Freihandelsabkommens ergeben könnten. Darüber hinaus werden die KMU besonders von den Zollsenkungen, der Beseitigung rechtlicher Hindernisse, der Transparenz, der Stabilität und der Vorhersehbarkeit profitieren, die das Abkommen bietet.
Privilegierter Zugang zum Dienstleistungsmarkt und Schutz des geistigen Eigentums
Das Abkommen wird EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt gewähren, einschließlich Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr. Es enthält die ehrgeizigsten Verpflichtungen Indiens im Bereich der Finanzdienstleistungen, die über das hinausgehen, was das Land anderen Partnern gegenüber eingegangen ist.
Das Abkommen bietet ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrecht, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte. Es baut auf bestehenden internationalen Verträgen über geistiges Eigentum auf und bringt das indische und das EU-Recht für geistiges Eigentum einander näher. Dadurch wird es für Unternehmen in der EU und in Indien, die auf geistiges Eigentum angewiesen sind, einfacher, auf den Märkten des jeweils anderen Landes Handel zu treiben und zu investieren.
Verstärkung der Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit
Das Abkommen enthält ein spezielles Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, das den Umweltschutz verbessert und den Klimawandel bekämpft, die Rechte der Arbeitnehmer schützt, die Stärkung der Rolle der Frau unterstützt, eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit in handelsbezogenen Umwelt- und Klimafragen bietet und eine wirksame Umsetzung gewährleistet.
Die EU und Indien werden außerdem eine Absichtserklärung unterzeichnen, die die Einrichtung einer EU-Indien-Plattform für die Zusammenarbeit und Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen vorsieht. Die Plattform soll in der ersten Hälfte des Jahres 2026 eingerichtet werden. Darüber hinaus ist vorbehaltlich der Haushalts- und Finanzvorschriften und -verfahren der EU eine Unterstützung der EU in Höhe von 500 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren vorgesehen, um Indien bei seinen Bemühungen um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu unterstützen und seinen langfristigen nachhaltigen industriellen Wandel zu beschleunigen.
Nächste Schritte
Auf Seiten der EU werden die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht. Die Texte werden einer juristischen Überprüfung unterzogen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend wird die Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indien die Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung benötigt das Abkommen die Zustimmung des Europäischen Parlaments und den Beschluss des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald Indien das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.