EU-Zahlungsverzugsverordnung: Ablehnende Stellungnahme des Bundesrats im Sinne des Einzelhandels
Die vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr findet Unterstützung und Zustimmung beim Handelsverband Deutschland (HDE). Mit dem Verordnungsentwurf will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken.
„Schon der Titel des Entwurfs führt die Bürger in die Irre, da damit nicht primär die pünktliche Zahlung gewährleistet, aber stattdessen die Vertragsfreiheit empfindlich eingeschränkt werden soll“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Künftig müssten Unternehmen nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Rechnung ihres Lieferanten immer innerhalb von 30 Tagen bezahlen, abweichende Vereinbarungen zu längeren Fristen wären unzulässig. Der Bundesrat lehnt die „starren Zahlungsziele“ des Verordnungsvorschlags nun ab.
Als vollkommen unverständlich bewertet der HDE den Wunsch der EU-Kommission, die Einhaltung der neuen Vorgaben mit einer eigenen Behörde überwachen zu wollen. Das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung zivilrechtlicher Vorgaben funktioniere bereits sehr effizient. „Wir reden viel von Entbürokratisierung und sollen dann ohne Not neue staatliche Stellen ohne konkreten Nutzen für die Wirtschaft etablieren“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.