Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten: Einigung zu Omnibus I
Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Vereinfachungspaket „Omnibus I geeinigt, das Unternehmen in der EU von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlasten soll. Konkret geht es um Änderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Die Kommission begrüßte die vorläufige Einigung, die nun noch förmlich von den beiden Co-Gesetzgebern angenommen werden muss.
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten einfacher und effizienter gestalten
Insgesamt sorgt das Vereinfachungspaket „Omnibus I für eine größere Kohärenz und Effizienz der Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Es soll die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen verringern. Bestimmte rechtliche Erfordernisse werden auf die größten Unternehmen beschränkt, wo sie wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.
Zu den Änderungen gehören die Abschaffung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen, mehr Flexibilität für Unternehmen, die weiterhin den verbindlichen Anforderungen unterliegen, und der Schutz kleinerer Unternehmen vor übermäßigen Informationsanfragen größerer Unternehmen. All dies dient dazu, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig die ursprünglichen politischen Ziele der Richtlinien aufrechtzuerhalten.