HDE: Aussetzung der Berichtspflichten bei deutschem Lieferkettengesetz
Den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die Berichtspflichten auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU- Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, ist aus Sicht des HDE ein guter Ansatz.
„Deutsche Einzelhandelsunternehmen nehmen im nachhaltigen Lieferkettenmanagement längst eine Vorreiterrolle ein. Daher sind die derzeit bestehenden Berichtspflichten unverhältnismäßig“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das LkSG gehe für verpflichtete Unternehmen mit enormen bürokratischen Belastungen einher, die sich mit dem EU-Lieferkettengesetz noch weiter zu verschärfen drohten. Der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagene Schritt sei vor diesem Hintergrund richtig und wichtig.