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HDE mahnt zu praxistauglichem Recht auf Reparatur

Der im EU-Parlament zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 25. Oktober seinen Bericht zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission für ein sogenanntes Recht auf Reparatur angenommen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt davor, die praktische Umsetzbarkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Handelsunternehmen sollten nicht mit Herstellerpflichten belegt werden. Ziel der Kommission ist es, dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mehr Produkte repariert werden sollen und dass Verbraucherinnen und Verbrauchern auch danach einfachere sowie kostengünstigere Optionen zur Reparatur zur Verfügung stehen. Dies soll unter anderem durch Reparaturverpflichtungen für die Anbieter erreicht werden. Der Bericht des Ausschusses sieht eine Vielzahl von Änderungen an dem Vorschlag vor.

Keine Reparaturverpflichtung für den Handel

„Dass die Händlerhaftung nicht ausgeweitet wurde, ist ein wichtiges Signal. Doch es sollte grundsätzlich jede Händlerhaftung bei der Reparaturverpflichtung gestrichen werden“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Der Ausschuss hat in seinem Bericht eine Verpflichtung für Händler zur Reparatur beibehalten. Diese greift, sollten weder der Hersteller noch ein von ihm bevollmächtigter Vertreter in der Europäischen Union noch der Importeur der betreffenden Ware oder der Erfüllungsdienstleister greifbar sein. Gerade bei langfristigen Reparaturverpflichtungen kann es laut HDE schnell passieren, dass ein Hersteller oder Importeur nicht mehr am Markt ist. 

Eine Abstimmung über den Bericht ist für November im Plenum des EU-Parlaments geplant. Eine Position des Rats liegt zu dem Vorschlag noch nicht vor.

https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/14302-hde-mahnt-zu-verhaeltnismaessigem-und-praxistauglichem-recht-auf-reparatur