Die Invento Products & Services GmbH in Rastede hat erneut erfolgreich ihre gewerblichen Schutzrechte gegenüber einem Anbieter von Windspielen durchgesetzt.
In einer außergerichtlichen Einigung verpflichtete sich das betreffende Unternehmen, den Vertrieb der beanstandeten Gestaltung einzustellen. Darüber hinaus wurde ein Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an Invento vereinbart sowie die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung. Die Vereinbarung konnte einvernehmlich abgeschlossen werden. Grundlage hierfür war die Verletzung von Schutzrechten an einer von Invento entwickelten Produktgestaltung.
Invento entwickelt seit über 30 Jahren innovative Produkte für den Spielwaren-, Drachen- und Geschenkartikelmarkt. Die Entwicklung neuer Designs und Produktideen erfordert erhebliche Investitionen und Kreativität. Der Schutz dieser Leistungen ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Invento-Unternehmensphilosophie.
Aus diesem Grund verfolgt Invento Verletzungen seiner gewerblichen Schutzrechte konsequent. Wo erforderlich, werden diese sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zu fördern und Nachahmungen wirksam entgegenzutreten.
Mit der konsequenten Wahrnehmung seiner Rechte setzt Invento zugleich ein klares Signal: Die unberechtigte Nutzung geschützter Produktgestaltungen kann erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen nach sich ziehen.