KI: Rat und EU-Parlament einigen sich auf Straffung der Vorschriften
Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag erzielt, mit dem bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz gestrafft werden sollen.
Der Vorschlag ist Teil des sogenannten Omnibus VII-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.
Zuvor hatte die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Umsetzung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate zu verlängern, damit die Vorschriften erst in Kraft treten, wenn die Kommission die Verfügbarkeit der benötigten Normen und Instrumente bestätigt. Zudem hatte die Kommission weitere gezielte Änderungen der Verordnung über künstliche Intelligenz vorgeschlagen, um bestimmte regulatorische Ausnahmen für KMU auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung auszuweiten. Des Weiteren schlug sie vor, in einigen wenigen Fällen die Anforderungen zu senken, mehr Spielraum für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen zu schaffen, das Büro für Künstliche Intelligenz zu verstärken und die Fragmentierung der Governance zu verringern. Da die Bestimmungen über Hochrisiko-KI-Systeme am 2. August 2026 in Kraft treten sollen, haben der Rat und das Parlament den Vorschlag mit höchster Priorität behandelt und in dieser Hinsicht die Stoßrichtung des Kommissionsvorschlags weitgehend beibehalten.
Wichtigste Änderungen
Der Rat und das Parlament haben eine neue Bestimmung in die Verordnung über KI aufgenommen, mit der KI-Praktiken verboten werden, die nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen. Außerdem wurde ein fester Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme eingeführt: Sie sollen nun ab 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und ab 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, gelten.
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung für Anbieter wieder aufgenommen, KI-Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen sind. Auch der Maßstab der unbedingten Notwendigkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen wurde wieder in den Entwurf aufgenommen.
Rechtsvorschriften für Spielzeug
Bei den Vorschriften für industrielle KI und ihr Zusammenspiel mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften (etwa in Bereichen wie Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Maschinen und Wasserfahrzeuge) haben der Rat und das Parlament einen Kompromiss über einen Mechanismus erzielt, der es ermöglicht, Situationen zu lösen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften auf KI bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind, indem die Anwendung letzterer mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt wird. Darüber hinaus wurde ein Kompromiss gefunden, um die Maschinenverordnung von der unmittelbaren Anwendbarkeit der KI-Verordnung auszunehmen. Die Kommission erhält zudem die Befugnis, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Maschinenverordnung zu erlassen. Damit könnten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf KI-Systeme hinzugefügt werden, die gemäß der KI-Verordnung als hochriskant eingestuft sind. So sollen mögliche Überschneidungen zwischen den Hochrisikoanforderungen der KI-Verordnung und denen der sektorspezifischen Rechtsvorschriften vermieden werden. Schließlich wird die Kommission verpflichtet, Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, für die sektorale Harmonisierungsrechtsvorschriften gelten, bei der Einhaltung der Anforderungen bezüglich Hochrisikosystemen so zu unterstützen, dass der Aufwand, der ihnen dadurch entsteht, minimiert wird.