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Neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Spielzeugverordnung („Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG“) im Amtsblatt der Europäischen Union ist die umfassende Reform des europäischen Spielzeugrechts offiziell abgeschlossen. Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung am 25. November bestätigt hatte, tritt sie nun 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Hersteller, Händler, Importeure und weitere Wirtschaftsakteure gilt eine Übergangsfrist von 54 Monaten, der Anwendungszeitpunkt für die neue Verordnung ist der 1. August 2030. 

Die überarbeitete Spielzeugverordnung verschärft insbesondere die Grenzwerte für Chemikalien und Konservierungsstoffe. So werden PFAS – die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ – künftig vollständig aus Spielzeugen verbannt. Zudem müssen Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine umfassende Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, einschließlich chemischer, mechanischer, physikalischer und elektrischer Gefahren. Auch die Aspekte Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität sowie die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern sind verpflichtend zu prüfen.

Digitaler Produktpass zur Nachweisführung

Ein zentraler Bestandteil der neuen gesetzlichen Anforderungen ist der digitale Produktpass, den künftig jedes Spielzeug aufweisen muss. Der Produktpass soll die Nachweisführung vereinfachen und die Marktüberwachung stärken. Parallel dazu werden die Pflichten entlang der Lieferkette – von Herstellern über Importeure und Händler bis zu Dienstleistern – präzisiert. Online-Marktplätze müssen künftig sicherstellen, dass die CE-Kennzeichnung, Sicherheitswarnungen und der digitale Produktpass transparent dargestellt werden können.

Wie der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) betont, stellen die neuen Regelungen einen wichtigen Fortschritt für die Weiterentwicklung der Produktsicherheitsgesetzgebung dar. Gleichzeitig müssen sich viele Unternehmen auf zusätzliche Dokumentationspflichten, neue chemische Grenzwerte und die Einführung digitaler Systeme vorbereiten.

Zudem gibt es Bereiche, in denen Konkretisierungen noch ausstehen, beispielsweise zur praktischen Umsetzung der strengeren chemischen Anforderungen oder zur technischen Ausgestaltung des digitalen Produktpasses. Hierfür werden weitere delegierte Rechtsakte sowie Fortschritte in der Normung erwartet. Diese schrittweise Konkretisierung ist ein übliches Verfahren bei größeren regulatorischen Reformen. 

Neue EU-Spielzeugverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union