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Neue Schweizer Verpackungsverordnung weicht von europäischer PPWR ab

Die EU hat ihr Verpackungsrecht mit der PPWR (VO (EU) 2025/40) in das Standard-Produktrecht des Binnenmarkts überführt — in das New Legislative Framework (NLF).
Am 24. Juni 2026 hat der Schweizer Bundesrat darauf reagiert und mit der Totalrevision der Verpackungsverordnung (VerpV) ein umfassendes neues Verpackungsregime beschlossen, das ab 1. Januar 2027 gilt. Der Bundesrat gleicht die VerpV bewusst an die PPWR an, bleibt aber im sog. abfall- und mengenstromorientierten Paradigma und weicht auf der Produktebene ab.

Kernbefund

Die VerpV übernimmt das Herstellerverantwortungs-Skelett der PPWR und deren Quotenlogik, nicht aber deren produktrechtlichen Kern (PFAS, Recyclingklassen, Rezyklat-Zielquoten, harmonisierte Labels, Formatverbote). Die Angleichung ist eine Politikentscheidung, keine Rechtspflicht: Die Schweiz ist als Nicht-Mitgliedstaat nicht an die PPWR gebunden, koppelt sich aber über das Recht der technischen Handelshemmnisse an den Binnenmarkt an, um einen „Swiss Finish“ zu vermeiden. Für Unternehmen mit Absatz in beiden Räumen ist die PPWR ab 12. August 2026 die bindende Obergrenze; die Schweizer Pflichten sind materiell abgeleitet, aber nicht deckungsgleich.

Detaillierte Informationen zum Schweizer Sonderweg 

www.taylorwessing.com