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Österreichisches Sozialministerium verklagt Temu

Das österreichische Sozialministerium hat über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage gegen den chinesischen Billiganbieter Temu eingebracht.

Der Vorwurf lautet, dass Kundinnen und Kunden zur Preisgabe persönlicher Daten und zu großzügigen Ausgaben verführt würden. Als juristischer Hebel für die Konsumentenschützer dienen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und der EU-Digital Services Act.

Die Manipulation der Kundinnen und Kunden und deren Benachteiligung erfolge etwa über Glücksräder, Gewinnspiele, Highscore-Tabellen, Pop-ups, Zeitdruck sowie die versteckte Zustimmung zu Werbung und Datenverarbeitung. Dazu kämen Rabatte, die nach einem Blick ins Kleingedruckte keine sind, sowie konsumentenfeindliche Services. Für ein Konto bei Temu seien nicht mehr als drei Klicks nötig. Um es zu löschen, brauche es sieben Schritte und eine Wartefrist von einer Woche.

Wer trickst, verliert

„Wer trickst, verliert – das gilt auch für internationale Onlineramschläden wie Temu“, betonte dazu die Staatssekretärin für Gesundheit im Sozialministerium, Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Wer in Europa Geschäfte mache, müsse sich an europäische Spielregeln halten.

WIFO-Experte Michael Böheim sieht die Möglichkeiten Österreichs aber sehr eingeschränkt. Er vergleicht die Klage mit Nadelstichen eines Akupunkteurs bei einem Elefanten. Rigoros gegen Temu vorgehen ließe sich nur über die Kontrolle der Importe, bei der asiatische Billigplattformen Mehrwertsteuer und Zollhürden zu umgehen versuchten.

Rainer Will, Chef des Handelsverbands, sieht hingegen im Vorgehen des Sozialministeriums ein wichtiges Signal. Das Hauptproblem sei aber der seiner Meinung nach mangelhafte Vollzug von EU-Regularien. Eine Lösung, die auch national unmittelbar wirksam wäre, sei die Plattformhaftung zur korrekten Warendeklaration. „Marktplätze haften, wenn Pakete falsch oder unterdeklariert werden“, so Will.

Quelle: orf.at

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