Preisinformationen rund um Black Friday auf dem Prüfstand
In einer EU-weiten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC im November und Dezember 2025 die Preisdarstellungen von Online-Shops und Apps überprüft. Das Ergebnis: Fast alle (94 %) werben mit Rabatten, doch mindestens 30 Prozent halten sich dabei nicht an die Regeln. Für Deutschland koordinierte die für den europäischen Verbraucherschutz zuständige Einheit des Umweltbundesamts die Ermittlungen. Zum 1. Januar 2026 wechselte diese zum Bundesamt für Justiz.
Das Consumer Protection Cooperation Network (kurz: CPC-Netzwerk) konzentrierte sich bei seiner Untersuchung vor allem auf die Angebotszeiträume rund um den Black Friday (28. November). Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob die insgesamt 314 überprüften Unternehmen das europäische Recht einhalten, wenn sie online ihre Preise präsentieren. So müssen sie beispielsweise den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bei jeder Preisermäßigung offenlegen. Doch nur in knapp 40 Prozent der Fälle war diese Angabe korrekt. Ebenfalls auffällig: Fast jeder zweite Rabatt dauerte so lange, dass der reguläre Preis mehr Fiktion als Realität war.
Die Unternehmen aus dem EU-Ausland, bei denen Verstöße festgestellt wurden, sind den zuständigen Mitgliedstaaten über das CPC-Netzwerk bereits gemeldet worden. Die dortigen Behörden stellen nun sicher, dass die verantwortlichen Händler die festgestellten Rechtsverstöße einstellen. Im umgekehrten Fall, wenn ein deutsches Unternehmen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten verletzt, können sich diese an das BfJ wenden.
Die Präsidentin des Bundesamts für Justiz, Veronika Keller-Engels: "Ich freue mich, dass das BfJ die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen dieser wichtigen europäischen Zusammenarbeit, unter anderem beim Online-Shopping, konsequent schützt. Die durchgeführte Untersuchung hat einmal mehr gezeigt, dass die zunehmende Digitalisierung einen starken und verlässlichen Verbraucherschutz erfordert."
Die Werbung mit Sonderangeboten und anderen Preisvorteilen unterliegt der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, für deren grenzüberschreitende Durchsetzung das BfJ zuständig ist.