Spielzeughersteller*In verzweifelt gesucht!
In Deutschland fehlen hunderttausende Fachkräfte. Im Gesundheitssektor, im Handwerk, auf dem Bau, im Handel – und in der Spielwarenindustrie. Mitarbeiter*innen in Unternehmen der Spielwarenindustrie bildet die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg, kurz SBBS, im Rahmen einer dualen Berufsausbildung zum Spielzeughersteller*in aus.
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) klagt jedes zweite Unternehmen über Fachkräftemangel, darunter immer mehr herstellende Unternehmen aus der Spielwarenbranche.
Trotz der Rekordzahl von derzeit rund 45 Millionen Erwerbstätigen finden Unternehmen keine geeigneten, gut ausgebildeten Mitarbeiter*innen. Dieser Mangel, der die deutsche Wirtschaft nachhaltig schwächt, wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken, denn dann gehen rund fünf Millionen Menschen, die sogenannten Baby-Boomer, in den Ruhestand.
Immer mehr deutsche Unternehmen setzen daher in Zukunft wieder mehr auf Eigengewächse, das zeigt der DIHK-Arbeitsmarktreport. Jedes zweite Unternehmen will künftig junge Menschen ausbilden oder eine berufsbegleitende Ausbildung ermöglichen, um so die Fachkräftelücke zu schließen. Denn schon jetzt ist der Fachkräftemangel für mehr als jeden zweiten Betrieb ein Geschäftsrisiko.
Das Berufsbild Spielzeughersteller*in
Spielzeughersteller*innen fertigen Spielzeug aller Art, zum Beispiel Puppen, Plüschtiere, Holzfahrzeuge, Bausteine oder Zubehör für Modelleisenbahnen. Dabei verarbeiten sie Materialien wie Textilien, Holz, Kunststoffe und Metalle. Spielzeughersteller/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Spielzeugindustrie.
Die duale Ausbildung zum Spielzeughersteller*in
Duale Berufsausbildung heißt, die Ausbildung findet am Lernort Betrieb und am Lernort Berufsschule statt. Beide Einrichtungen sind Duale Partner. Hauptverantwortlich ist der Ausbildungsbetrieb, der je nach Beruf verschiedene Schulabschlüsse voraussetzen kann. Durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb ist der Auszubildende zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Nähere Informationen: www.sbbs-son.de