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Brüssel erzielt Durchbruch bei Spielzeugverordnung


Am 10. März erzielten die Verhandlungsführer von Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über neue EU-Spielzeugsicherheitsvorschriften, um die Gesundheit und Entwicklung von Kindern besser zu schützen. Die Einigung stärkt die Rolle der Wirtschaftsakteure bei der Verbesserung der Spielzeugsicherheit und präzisiert die Anforderungen an Sicherheitswarnungen und den digitalen Produktpass (DPP). Die Liste der verbotenen Substanzen in Spielzeug wird erweitert.

Verbot schädlicher Chemikalien

Neben dem bestehenden Verbot krebserregender, erbgutverändernder oder reproduktionstoxischer Stoffe verbietet der vereinbarte Text auch Chemikalien, die besondere Risiken für Kinder bergen, wie etwa endokrine Disruptoren, atemwegsschädigende Stoffe sowie Chemikalien, die Haut und andere Organe schädigen. Auf Drängen des Parlaments verbieten die neuen Vorschriften die beabsichtigte Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und den gefährlichsten Bisphenolen. Allergene Duftstoffe werden in Spielzeug verboten, das von Kindern unter 36 Monaten in den Mund genommen werden soll.

Sicherheitsbewertung

Bevor ein Spielzeug auf den Markt kommt, müssen Hersteller eine Sicherheitsbewertung aller potenziellen Gefahren – chemischer, physikalischer, mechanischer und elektrischer Art – durchführen. Dabei müssen auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des Spielzeugs geprüft und die besonderen Gefährdungen von Kindern berücksichtigt werden. So sollen Hersteller beispielsweise gegebenenfalls sicherstellen, dass digitales Spielzeug keine Risiken für die psychische Gesundheit von Kindern birgt – wie von den Verhandlungsführern des Parlaments gefordert.

Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze

Die vereinbarten Regeln präzisieren die Pflichten von Wirtschaftsakteuren wie Herstellern, Importeuren und Händlern. Dies gilt auch für Fulfillment-Dienstleister (Unternehmen, die für die Lagerung, Verpackung und den Versand von Spielzeug zuständig sind). Darüber hinaus wurden Änderungen vorgenommen, um den vereinbarten Text an andere Rechtsvorschriften wie die Produktsicherheitsverordnung, den Ökodesign-Rahmen und das Gesetz über digitale Dienste anzupassen.

Der Text präzisiert die Anforderungen an Online-Marktplätze und trägt ihrer wachsenden Rolle beim Verkauf und der Vermarktung von Spielzeug Rechnung. Beispielsweise müssen Marktplätze ihre Plattformen so gestalten, dass Verkäufer vor Abschluss des Kaufs das CE-Zeichen, Sicherheitswarnungen und einen Link (z. B. einen QR-Code) zum digitalen Produktpass anzeigen können.

Digitaler Produktpass

Alle in der EU verkauften Spielzeuge müssen künftig einen deutlich sichtbaren digitalen Produktpass (DPP) tragen, der die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften belegt. Der DPP verbessert die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug und vereinfacht und optimiert Marktüberwachung und Zollkontrollen. Verbraucher erhalten zudem einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, beispielsweise über einen QR-Code.

Nächste Schritte

Parlament und Rat haben sich frühzeitig auf eine Einigung in zweiter Lesung geeinigt (die Verhandlungen fanden nach der Annahme des Gesetzesentwurfs in erster Lesung im Plenum statt). Es wird nun erwartet, dass der Rat diese Einigung förmlich annimmt, und das Parlament muss den Text anschließend im Plenum in zweiter Lesung billigen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 54 Monate Zeit, die Bestimmungen umzusetzen.

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