US-Zölle: Kommission bereitet WTO-Verfahren vor
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einer Liste von Importen aus den USA eingeleitet, die von Gegenmaßnahmen der EU betroffen sein könnten, falls die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA nicht zu einem für beide Seiten vorteilhaften Ergebnis und zur Aufhebung der US-Zölle führen.
Diese Liste betrifft Importe aus den USA im Wert von 95 Milliarden Euro und deckt ein breites Spektrum von Industrie- und Agrarerzeugnissen ab. Die Kommission führt auch eine Konsultation über mögliche Beschränkungen bestimmter EU-Exporte von Stahlschrott und chemischen Erzeugnissen in die USA im Wert von 4,4 Milliarden Euro durch. Dabei geht es sowohl um die Universalzölle als auch um die Zölle auf Autos und Autoteile der USA.
In der Liste der Produkte finden sich auch Spielwaren:
• HS-Code 95030010-Dreiräder, Motorroller, Tretautos und ähnliche Spielwaren auf Rädern sowie Puppenwagen (ausgenommen normale Fahrräder mit Kugellager)
• 95030035-Baukästen und Konstruktionsspielzeug aus Kunststoffen (ausgenommen maßstabsgetreue Modellbaukästen)
• 95030041-Stofftiere, die Tiere oder nicht menschliche Lebewesen darstellen
• 95030049-Spielzeug, das Tiere oder nichtmenschliche Lebewesen darstellt
• Musikinstrumente und -apparate für 95030055 Spielzeug
• 95030069-Rätsel
• 95030070-Spielzeug, in Zusammenstellungen oder Ausrüstungen (ausgenommen elektrische Eisenbahnen, einschl. Zubehör, maßstabsgetreue Modellbaukästen, Baukästen und Konstruktionsspielzeuge sowie Puzzles)
• 95030075 Spielzeug und Modelle aus Kunststoffen mit eingebautem Motor (ausgenommen elektrische Eisenbahnen, maßstabsgetreue Modellbausätze und Spielzeug, das Tiere, menschliche oder nichtmenschliche Tiere darstellt)
• 95030081- Spielzeugwaffen
• 95030095-Kunststoff-Spielzeug, n.e.s.
• 95030099-Spielwaren, n.e.s.
• 95049010-Elektroauto-Rennsets, die den Charakter von kompetitiven Spielen haben
Öffentliche Konsultation ist ein notwendiger Schritt
Seit der Einführung der ungerechtfertigten Zölle durch die USA hat die EU in erster Linie versucht, durch Verhandlungen eine für beide Seiten vorteilhafte und ausgewogene Lösung zu finden, auch im Rahmen der von den USA angekündigten teilweisen Aussetzung der Zölle für 90 Tage. Diese Verhandlungen – sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene – sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Parallel zu den Verhandlungen und für den Fall, dass diese nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, bereitet die EU weiterhin mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutz ihrer Verbraucher und ihrer Industrie vor. Die öffentliche Konsultation ist zwar ein notwendiger Schritt bei diesem Verfahren, führt aber nicht automatisch zur Annahme von Gegenmaßnahmen.
EU leitet WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die USA ein
Zusätzlich wird die EU auch ein WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die USA über deren universale sogenannte Gegenzölle und Zölle auf Autos und Autoteile einleiten, indem sie förmlich einen Antrag auf Konsultationen stellt. Nach Ansicht der EU verstoßen diese Zölle klar und eklatant gegen grundlegende WTO-Regeln. Die EU will daher bekräftigen, dass international vereinbarte Regeln wichtig sind und von keinem WTO-Mitglied, auch nicht von den USA, einseitig missachtet werden dürfen.
Umlenkung weltweiter Exporte wird überwacht
Schließlich überwacht die Kommission weiterhin sorgfältig eine mögliche Umlenkung weltweiter Exporte auf den EU-Markt infolge der Einführung der US-Zölle gegenüber Drittländern. Sie wird zudem die Verhandlungen mit anderen Handelspartnern fortsetzen, um neue Exportmärkte zu erschließen und Bezugsquellen zu diversifizieren. Die laufenden Arbeiten zum Abbau von Hemmnissen und zur Stärkung des EU-Binnenmarkts werden ebenfalls fortgeführt.