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Vereine dürfen generell virtuell tagen

Vereine können generell ihre Mitgliederversammlungen komplett virtuell oder in hybrider Form durch­führen. Der Bundesrat stimmte einem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zu. Bisher war eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung für eine digitale Mitgliederver­sammlung. Der DVSI hatte in der Corona-Pandemie mit Mitgliederbeschluss eine solche Regelung in die Verbandssatzung aufgenommen. Ein solcher Passus ist mit dem neuen Gesetz ab sofort nicht mehr notwendig. Vereine können ihre Mitgliederversammlungen auf Dauer auch in Form hybrider oder rein virtueller Form abhalten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird damit eine Sonderregelung aus der Zeit der Pandemie, in der Mitgliederversammlungen nicht möglich waren, als Dauerregelung in das BGB aufgenommen. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung seien die eröffneten Möglichkeiten auch jetzt nach der Pandemie sinnvoll, heißt es in der Begründung. Zudem führten hybride und virtuelle Versammlungen zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte, würden das ehrenamtliche Engagement fördern sowie den Aufwand senken und Kosten minimieren.

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