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Von Spielzeug bis Elektrogerät: Datenbank gefährliche Produkte informiert über Rückrufe

Produktrückrufe wegen Sicherheitsmängeln gibt es immer wieder – vom Spielzeug bis zum Elektrogerät. Damit jeder darüber informiert ist, betreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland". Wie sie funktioniert und warum die Zahl der Rückrufe zuletzt deutlich gestiegen ist, weiß Jessica Martin: "Die neue Europäische Produktsicherheitsverordnung scheint zu greifen: 2025 wurden rund 800 Produktrückrufe – fast doppelt so viele wie im Vorjahr – an deutsche Behörden gemeldet. Dabei ist das Spektrum der Produkte sehr groß, so Dr. Tobias Bleyer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz: BAuA, die die Datenbank "gefährliche Produkte in Deutschland" betreibt: "Wir listen dort beispielsweise Arbeitsmittel, Maschinen oder persönliche Schutzausrüstung, aber auch viele klassische Verbraucherprodukte, Elektrogeräte, Spielzeuge, Kleidung, Kosmetik oder Fahrzeuge aller Art. Die Datenbank dient aber vor allem dazu, Risiken transparent zu machen und damit eben Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Hersteller und Behörden zu informieren."

Die Informationen über diese gefährlichen Produkte stammen einerseits von den Herstellern selbst, andererseits von den Marktüberwachungsbehörden. Ein ganz großer Teil der Meldungen kommt außerdem aus dem europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate. Diese Informationen sind qualitätsgesichert, weil sie von Behörden oder direkt von Unternehmen stammen.

Neues Portal: Consumer Safety Gateway 

Mit dem sogenannten Consumer Safety Gateway hat die Europäische Kommission Ende 2024 ein neues Portal geschaffen, auf dem jeder Sicherheitsmängel eines Produkts melden kann. Nicht jede dieser Meldungen landet aber direkt in den Portalen, sondern wird erst einmal gründlich geprüft. Eine Herausforderung beim Thema Produktsicherheit ist der Onlinehandel. Dabei gelangen teilweise Waren auf den europäischen Markt, die nicht immer allen Sicherheitsanforderungen entsprechen und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet deshalb auch Online-Marktplätze stärker. Sie müssen also Verbraucherbeschwerden und Hinweise auf gefährliche Produkte an die Behörden weiterleiten und mit den Behörden zusammenarbeiten. Das verbessert die Möglichkeiten der Marktüberwachung deutlich. Ist man sich bei einem Produkt unsicher, kann man über die Datenbank der BAuA checken, ob es bereits auffällig geworden ist oder nicht.

Die Datenbank finden Verbraucher über den Kurzlink rueckrufe.de. Dort ist zunächst eine chronologische Liste der aktuellen Meldungen zu sehen. Man kann auch gezielt suchen, etwa nach bestimmten Produktkategorien, Stichworten oder Zeiträumen.

Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr rund 800 Produkte von Herstellern den Behörden gemeldet und wegen Risiken und Mängeln zurückgerufen – vom Kinderspielzeug bis zum Elektrogerät. Wer sich informieren will, gehe auf baua.de. Dort einfach über die Suchfunktion "Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland" eingeben oder über den Link rueckrufe.de.

www.baua.de