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Zwei Kautschukchemikalien in Liste der ECHA aufgenommen

Seit Januar 2021 sind EU-Hersteller, -Importeure, -Verarbeiter und -Vertreiber von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) der Kandidatenliste enthalten, verpflichtet, die ECHA zu benachrichtigen (Abfallrahmenrichtlinie, WRRL). Diese Benachrichtigung wird in der Datenbank der ECHA für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht. Sobald ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, unterliegen Unternehmen rechtlichen Verpflichtungen, wenn dieser Stoff allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen enthalten ist.

Am 4. Februar 2026 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Aufnahme zweier Stoffe in die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) zur Zulassung bekannt. Durch diese Aufnahme erhöht sich die Anzahl der Einträge in der Kandidatenliste von 251 auf 253.

Die vollständige Kandidatenliste